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1. Vertragsabschluß
Zwischen den Vertragspartnern wird ein Mietvertrag über die Nutzung der
Ferienwohnung "Straße zur Kühlung 19, 1. OG" in 18209
Wittenbeck abgeschlossen.
1.1 Name des Mieters
Der Mieter teilt dem Vermieter seinen Vor- und Nachnamen, sowie seine vollständige
Adresse, Telefonnummer und falls vorhanden Telefaxnummer und E-Mail-Adresse
mit.
Des weiteren teilt der Mieter dem Vermieter die Vor- und Nachnamen aller Personen
mit, die im vom Mieter gebuchten Zeitraum die Wohnung bewohnen. Bei Kindern
bittet der Vermieter um Angabe des Alters.
Als Haustiere sind Hunde willkommen. Andere Tiere nur nach Absprache mit dem
Vermieter.
Der Mieter darf weitere Personen und/oder Haustiere nur mit Zustimmung des
Vermieters aufnehmen. Eine Untervermietung ist ausdrücklich nicht gestattet.
1.2 Name des Vermieters
Sylvia und Konrad v. Braunschweig
Straße zur Kühlung 19
18209 Wittenbeck
Tel: (038293) 437 88
Fax: (038293) 437 97
1.3 Objektbeschreibung
Die Wohnung besteht aus einem Schlafzimmer mit Doppelbett, zwei Schlafzimmern
mit je zwei Einzelbetten und zwei Zustellbetten, einem Wohnzimmer mit Schlafsofa,
einer Küche mit Spülmaschine und mit Eßtisch für max.
12 Personen, Flur, Gäste-WC, Duschbad mit WC, Wannenbad mit WC. Die Wohnfläche
beträgt ca. 145 m².
Die Wohnung wird komplett möbliert und eingerichtet vermietet. Außerdem
können die Mieter auf dem Grundstück einen großen Gartenbereich
mit Grill, Sandkasten etc. nutzen. Im Keller mit ebenerdigem Eingang steht
den Mietern eine Waschküche mit Münzwaschmaschine sowie Abstellfläche
für Fahrräder, Kinderwagen etc. zur Verfügung.
2. Mietdauer
Die Mietdauer für die Ferienwohnung ergibt sich aus dem Vertrag. Die Ankunftszeit
am Anreisetag ist zu vereinbaren und bitte rechtzeitig telefonisch voranzumelden.
Anreisetag: Ab 16.00 Uhr Abreisetag: Bis 12.00 Uhr
3. Leistungen und Preise
Der Gesamtmiete für die gebuchte Mietdauer ergibt sich aus dem Vertrag.
Alle Preise gelten pro Tag, inklusive Nebenkosten wie z.B. Strom und Wasser
sowie der Endreinigung.
Bettwäsche und Handtücher dürfen selbstverständlich gerne
selbst mitgebracht werden, können aber auch auf Wunsch für
10,00 pro Person gemietet werden (1 Satz Wäsche beinhaltet: je 1 großes
und kleines Handtuch, 1 Waschlappen, 1 mal Bettwäsche und Laken. Strandtücher
sind selbst mitzubringen.)
Den Gästen steht im Keller eine Waschküche mit einer Münzwaschmaschine
zur Verfügung. (ca. 3,00 pro Nutzung inklusive Waschmittel)
4. Zahlung
Mit Abschluß dieses Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30%
des Gesamtmietpreises auf das Konto des Vermieters, Kto.Nr. 470371600 bei der
Deutschen Bank Hamburg (BLZ: 200 700 24) spätestens binnen 14 Tagen nach
dem Vertragsabschluß zu überweisen. Ansonsten gilt die Buchung als
storniert.
Der Restmietpreis (70% des Gesamtmietpreises) ist 6 Wochen vor Mietbeginn auf
das Konto des Vermieters ein zu zahlen.
Bei Reservierung innerhalb von 6 Wochen vor Mietbeginn ist der komplette Rechnungsbetrag
sofort und vor Bezug der Wohnung fällig.
Ohne vollständige Bezahlung kann die Ferienwohnung nicht bereitgestellt
werden. Der Vermieter hat in diesem Falle das Recht die Wohnung anderweitig
zu vergeben.
Bei der Zahlung kommt es auf den Eingang auf dem Konto des Vermieters an.
5. Mietvertragsänderungen
Der Vermieter empfiehlt den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung,
die in jedem Reisebüro oder z.B. beim Tourismusverein zu erhalten ist.
Der Mieter hat, im Falle eines Rücktritts, bis zum Mietbeginn das Recht
einen Nachmieter zu stellen, der seine vertraglichen Verpflichtungen übernimmt,
sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Änderungen können,
sofern sie noch möglich sind, nur durch Änderung des Mietvertrages
erfolgen. Änderungserklärungen müssen in jedem Fall schriftlich
erfolgen. Reist der Mieter vor dem vertraglichen Mietende ab, aus Gründen
die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, so steht dem Vermieter die gesamte
Mietsumme zu.
6. Pflege und Erhaltung
Der Mieter nutzt die Wohnung
nur in der Art und Weise, daß andere Bewohner des Hauses nicht mehr als
unvermeidbar beeinträchtigt werden.
Während der Mietzeit behandelt der Mieter die Wohnung nebst den dazugehörenden
Einrichtungen und Gegenständen pfleglich. Schäden sind dem Vermieter
unverzüglich anzuzeigen. Die Schäden, die durch den Mieter, Mitbewohner
oder Besucher entstehen, werden vom Mieter ersetzt. Es obliegt dem Mieter zu
beweisen, daß kein Verschulden vorgelegen hat. Der Vermieter empfiehlt
den Abschluß einer Haftpflichtversicherung.
Der Mieter reinigt während der Mietdauer die Wohnung und den Grillplatz
einschließlich Geschirr, Gläser usw. selbst.
Der Mieter wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sperrige Gegenstände
wie z.B. Fahrräder und Kinderwagen nicht mit in die Wohnung genommen werden
können. Sie können im Keller (mit ebenerdigem Eingang) oder im Schuppen
abgestellt werden.
Der Vermieter bittet die Gäste mit Rücksicht auf nachfolgende Mieter
um Verständnis, daß das Rauchen in der Wohnung nicht gestattet ist.
Die Ferienwohnung ist nach Ende der Mietzeit besenrein bzw. Reinigung mit dem
Staubsauger zu übergeben.
Anfallender Müll ist gemäß dem aushängenden Müllkonzept
zu trennen und in den dafür bereitgestellten Mülltonnen zu entsorgen.
7. Haftung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschaden
am Eigentum des Mieters und seiner Mitbewohner und Besucher. Innerhalb des
Hauses und des Grundstückes haften Eltern für ihre Kinder und Haustiere.
8. Gerichtsstand
Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis wird als Gerichtsstand
das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Ferienwohnung liegt, vereinbart.
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