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1. Vertragsabschluß
Zwischen den Vertragspartnern wird ein Mietvertrag über die Nutzung der
Ferienwohnung "Straße zur Kühlung 19, 1. OG" in 18209
Wittebeck abgeschlossen.
1.1 Name des Mieters
Der Mieter teilt dem Vermieter seinen Vor-
und Nachnamen, sowie seine vollständige Adresse, Telefonnummer und falls
vorhanden Telefaxnummer und E-Mail-Adresse mit.
Des weiteren teilt der Mieter dem Vermieter
die Vor- und Nachnamen aller Personen mit, die im vom Mieter gebuchten Zeitraum
die Wohnung bewohnen. Bei Kindern bittet der Vermieter um Angabe des Alters.
Als Haustiere sind Hunde willkommen. Andere
Tiere nur nach Absprache mit dem Vermieter.
Der Mieter darf weitere Personen und/oder
Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters aufnehmen. Eine Untervermietung
ist ausdrücklich nicht gestattet.
1.2 Name des Vermieters
Sylvia und Konrad v. Braunschweig
Straße zur Kühlung 19
18209 Wittenbeck
Tel: (038293) 437 88
Fax: (038293) 437 97
1.3 Objektbeschreibung
Die Wohnung besteht aus einem Schlafzimmer
mit Doppelbett, zwei Schlafzimmern mit je zwei Einzelbetten und zwei Zustellbetten,
einem Wohnzimmer mit Schlafsofa, einer Küche mit Spülmaschine und
mit Esstisch für max. 12 Personen, Flur, Gäste-WC, Duschbad mit WC,
Wannenbad mit WC. Die Wohnfläche beträgt ca. 145 m².
Die Wohnung wird komplett möbliert
und eingerichtet vermietet.
Außerdem können die Mieter auf
dem Grundstück einen großen Gartenbereich mit Grill, Sandkasten
etc. nutzen. Im Keller mit ebenerdigem Eingang steht den Mietern eine Waschküche
mit Münzwaschmaschine sowie Abstellfläche für Fahrräder,
Kinderwagen etc. zur Verfügung.
2. Mietdauer
Die Mietdauer für die Ferienwohnung ergibt
sich aus dem Vertrag. Die Ankunft am Anreisetag kann ab 16.00 Uhr erfolgen
und ist rechtzeitig telefonisch zu vereinbaren. Am Abreisetag muss die Wohnung
bis 12.00 Uhr geräumt und besenrein übergeben sein.
3. Leistungen und Preise
Der Gesamtmiete für
die gebuchte Mietdauer ergibt sich aus dem Vertrag.
Alle Preise gelten pro Tag, inklusive Nebenkosten
wie z.B. Strom und Wasser sowie der Endreinigung.
Bettwäsche und Handtücher dürfen
selbstverständlich gerne selbst mitgebracht werden, können aber auch
auf Wunsch für 10,00 pro Person gemietet werden (1 Satz Wäsche
beinhaltet: je 1 großes und kleines Handtuch, 1 Waschlappen, 1 mal Bettwäsche
und Laken.)
Strandtücher sind selbst mitzubringen.
Den Gästen steht im Keller eine Waschküche
mit einer Münzwaschmaschine zur Verfügung. ( 3,00 pro Nutzung
inklusive Waschmittel)
4. Zahlung
Mit Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtmietpreises
auf das Konto des Vermieters, Kto.Nr. 470371600 bei der Deutschen Bank Hamburg
(BLZ: 200 700 24) spätestens binnen 14 Tagen nach dem Vertragsabschluss
zu überweisen. Ansonsten gilt die Buchung als storniert. Der Restmietpreis
(70% des Gesamtmietpreises) ist 6 Wochen vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters
ein zu zahlen. Bei Reservierung innerhalb von 6 Wochen vor Mietbeginn ist der
komplette Rechnungsbetrag sofort und vor Bezug der Wohnung fällig.
Ohne vollständige Bezahlung kann die
Ferienwohnung nicht bereitgestellt werden. Der Vermieter hat in diesem Falle
das Recht die Wohnung anderweitig zu vergeben.
Bei der Zahlung kommt es auf den Eingang
auf dem Konto des Vermieters an.
5. Mietvertragsänderungen
Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung,
die in jedem Reisebüro oder z.B. beim Tourismusverein zu erhalten ist.
Der Mieter hat, im Falle eines Rücktritts, bis zum Mietbeginn das Recht
einen Nachmieter zu stellen, der seine vertraglichen Verpflichtungen übernimmt,
sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Änderungen können,
sofern sie noch möglich sind, nur durch Änderung des Mietvertrages
erfolgen. Änderungserklärungen müssen in jedem Fall schriftlich
erfolgen. Reist der Mieter vor dem vertraglichen Mietende ab, aus Gründen
die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, so steht dem Vermieter die gesamte
Mietsumme zu.
6. Pflege und Erhaltung
Der Mieter nutzt die Wohnung
nur in der Art und Weise, dass andere Bewohner des Hauses nicht mehr als unvermeidbar
beeinträchtigt werden.
Während der Mietzeit behandelt der
Mieter die Wohnung nebst den dazugehörenden Einrich-tungen und Gegenständen
pfleglich.
Der Mieter trägt Sorge dafür,
dass der Küchenfußboden keiner Nässe ausgesetzt wird. Feuchtigkeit
ist umgehend aufzunehmen, der Boden ist, falls erforderlich, nicht nasser als
nebelfeucht zu reinigen.
Schäden sind dem Vermieter unverzüglich
anzuzeigen. Die Schäden, die durch den Mieter, Mit-bewohner oder Besucher
entstehen, werden vom Mieter ersetzt.
Es obliegt dem Mieter zu beweisen, dass
kein Verschulden vorgelegen hat. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung.
Der Mieter reinigt während der Mietdauer
die Wohnung einschließlich Geschirr, Gläser, den Grillplatz usw.
selbst.
Der Mieter wurde ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass sperrige Gegenstände wie z.B. Fahrräder und Kinderwagen
nicht mit in die Wohnung genommen werden können. Sie können im Keller
(mit ebenerdigem Eingang) oder im Schuppen abgestellt werden.
Das Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht
gestattet ist. Im Garten steht ein Aschenbecher zur Verfügung.
Für das Aufsammeln von Zigarettenkippen
auf dem Grundstück und/oder das Reinigen des Grills durch den Vermieter
werden pauschal 50,00 Euro berechnet.
Die Ferienwohnung ist nach Ende der Mietzeit
besenrein bzw. Reinigung mit dem Staubsauger zu übergeben.
Anfallender Müll ist gemäß
dem aushängenden Müllkonzept zu trennen und in den dafür bereitgestellten
Mülltonnen zu entsorgen.
7. Haftung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung
bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschaden am Eigentum des Mieters und seiner
Mitbewohner und Besucher. Innerhalb des Hauses und des Grundstückes haften
Eltern für ihre Kinder und Haustiere.
8. Gerichtsstand
Im Falle von Streitigkeiten
aus diesem Mietver-hältnis wird als Gerichtsstand das Amtsgericht, in
dessen Bezirk die Ferienwohnung liegt, vereinbart.
Die Ferienwohnung ist nach Ende der Mietzeit besenrein bzw. Reinigung mit dem
Staubsauger zu übergeben.
Anfallender Müll ist gemäß dem aushängenden Müllkonzept
zu trennen und in den dafür bereitgestellten Mülltonnen zu entsorgen.
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